Steht vor Beginn des Unterrichts fest, dass Sie nicht zur Schule gehen können, so müssen Sie noch am gleichen Tag an der Schule, in der Regel vor Unterrichtsbeginn krankgemeldet werden. Gleiches gilt, wenn Sie am Vortag mit Unterrichtsbefreiung wegen Krankheit den Unterricht verlassen haben.
Dies kann durch Telefonanruf im Sekretariat, Tel.: 0871 27633-6
oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
geschehen.
Nach Rückkehr in den Unterricht legen Sie bitte sofort eine schriftliche Entschuldigung über die Erkrankung und deren Dauer im Sekretariat vor. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, ist spätestens am dritten Tag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hierüber vorzulegen.